AGB
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- Geschrieben von Super User
- Kategorie: Wichtiges
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Firma Bernd Brinckmann, Berniebalu - Elektromanagement,
Badeweg 2, 23683 Scharbeutz
für die Gestellung von mobilen Wasser- und Strom- Versorgungsanlagen für Veranstaltung und Baustellen.
Kunden werden im Folgenden Mieter genannt da der Text der AGB´s auch gleichzeitig
der Vertragstext ist.
1. Grundsätze
Die Firma Berniebalu - Elektromanagement als Vermieter, überlässt dem Mieter die Betriebsmittel zur Nutzung. Mit der Übergabe der Geräte, Leitungen oder Baustromanlage erkennt der Mieter nach Prüfung die Funktionsfähigkeit der Anlage und Betriebsmittel an. Der Mieter verpflichtet sich, den vereinbarten Mietzins zu zahlen, die Betriebsmittel des Vermieters ordnungsgemäß zu Betreiben, zu beaufsichtigen und nach Beendigung der Mietzeit sauber und funktionsfähig zurück zu geben. Eventuelle Schäden durch unsachgemäßen Umgang, fehlendes Zubehör oder Aufwendungen für Reinigungsarbeiten gehen zu Lasten des Mieters. Mit der schriftlichen Vertragsbestätigung geht der Unterzeichner diesen Mietvertrag mit Berniebalu - Elektromanagement ein und kennt die Auftragsbedingungen von Berniebalu - Elektromanagement an. Zusätzliche, nicht im Angebot enthaltene oder abweichende Leistungen werden nach Zeitaufwand und Materialeinsatz in Rechnung gestellt, insofern kein Nachangebot angefordert oder erstellt wurde
2. Mietdauer
Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem das/die Betriebsmittel betriebsbereit, auftragsgemäß dem Mieter zur Verfügung stehen. Die Mietzeit endet mit der Abmeldung durch den Mieter, vorausgesetzt, die Demontage der Betriebsmittel oder Anlagen kann ohne Behinderung oder Verzögerung ab dem abgemeldeten Zeitpunkt erfolgen. Bei Selbstabholungen endet die Mietzeit mit Rückgabe des Mietobjektes am Lager des Vermieters. Die Rückgabe der Mietobjekte ist vom Mieter rechtzeitig anzuzeigen.
3. Schäden/ Mängel und Betreiberverantwortung
Erkennbare Schäden oder Mängel an den Betriebsmitteln sind unverzüglich Berniebalu - Elektromanagement mitzuteilen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch den Gebrauch der Betriebsmittel sowie durch das Personal des Vermieters entstehen. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjektes hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich schriftlich hierüber Meldung zu machen. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjektes hat der Mieter geldwerten Ersatz in Höhe Handelswertes des Mietobjektes bzw. in Höhe des für die Schadensbeseitigung notwendigen Aufwandes zu leisten. Bis zum Empfang der Entschädigung ist der vereinbarte Mietzins weiter zu zahlen. Siehe Punkt 4. Des Vertrages. Wird ein Mietobjekt in einem Zustand zurückgeliefert oder dem Vermieter übergeben, der eine sofortige Wiedervermietung nicht erlaubt, Instandsetzungsarbeiten oder unplanmäßige Serviceleistungen erfordert, so verlängert sich die Mietzeit um die Zeit bis zur Beendigung der erforderlichen Arbeiten. Der Mieter/ Betreiber ist verantwortlich für den sicheren Betrieb der Betriebsmittel und Verteilungsanlagen. Stromverteiler- Schränke müssen stets verschlossen sein. Dies ist vom Mieter sicher zu stellen. Werden Betriebsmittel vom Auftraggeber, oder von dritten bereitgestellt, welche durch Berniebalu - Elektromanagement angeschlossen, betrieben, geprüft oder gewartet werden sollen, dann müssen diese, den geltenden Vorschriften, insbesondere den "Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB)" des Energieversorgers in der jeweils geltenden Fassung und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, entsprechen. Berniebalu - Elektromanagement ist berechtigt, nicht den Bestimmungen entsprechende Geräte zurückzuweisen, auch dann wenn der Sinn und Zweck des Auftrages dadurch in seiner Gesamtheit nicht erfüllt werden kann. Für diesen Fall vereinbaren die Vertragsparteien, daß die von Berniebalu - Elektromanagement auszuführende und ausgeführten Leistungen Vertragsgemäß erbracht wurden, soweit dies beauftragt wurde.
4. Kosten/ Mietzins / Mietzahlung
Die Zahlung des vereinbarten Preises ist, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, für alle im Grundangebot enthaltenen Leistungen, einschließlich des Mietzinses für die gesamte vereinbarte Mietzeit, sofort bei Übergabe der Betriebsmittel ohne Abzug, fällig. Für Leistungen die für Veranstaltungen oder sonstige kurzfristige Stromversorgungen erbracht werden, muss vor Lieferung oder Ausführungsbeginn der vereinbarte Zahlbetrag an Berniebalu - Elektromanagement - entrichtet sein. Als kurzfristige Veranstaltung wird von den Parteien ein Veranstaltungszeitraum bis zehn Tage zzgl. Auf- und Ab- Bau bezeichnet. Der Mietzins einschließlich dem Entgelt für Auf- und Ab- Bau wird im Vertrag als letzte Position vor den Unterschriften schriftlich Vereinbart. Kommt der Mieter der Mietzinszahlung oder der Zahlung des vereinbarten Grundangebots -Preises nicht vollständig oder rechtzeitig nach, dann behält sich der Vermieter Berniebalu - Elektromanagement vor, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, den Mietvertrag als gekündigt anzusehen und die vermieteten Betriebsmittel ohne Vorankündigung zu demontieren oder in einer anderen Weise dem säumigen Mieter unzugänglich zu machen. Eventuelle Kosten, die insbesondere für Wieder- Inbetriebnahmen entstehen, trägt der Mieter. Der Mieter kann an dem ihm überlassenen Mietobjekt ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend machen und muss dem Vermieter jederzeit Zugang zu den gemieteten Objekten gewähren. Preise für nicht rechtzeitig bzw. über den vertraglich vereinbarten Zeitraum hinaus genutzte oder verloren gegangene Betriebsmittel: Verteilerschrank je Tag Euro 50,- Netto, Anschlußschrank je Tag Euro 120,- Netto, Kabel je Tag und Meter Euro 11,- Netto. Diese Preise sind zu entrichten bis zur Rückgabe, Beendigung von Reparaturen, bzw. Wiederbeschaffung verlorener Teile.
5. Berechnung des Stromverbrauchs / Anschluß
Die Verrechnung des Stromverbrauchs erfolgt durch den zuständigen örtlichen Energieversorger. Alle An- und Abmeldungen über den Bezug von elektrischer Energie bei einem öffentlichen Stromversorger obliegen dem Mieter bzw. Veranstalter. Die Firma Berniebalu - Elektromanagement ist in keinem Falle Kunde des Energieversorgungsunternehmens bzw. örtlichen Stromversorgers und stellt lediglich die Geräte zur Durchleitung der elektrischen Energie. Dies gilt uneingeschränkt für alle Anschlußarten und Anlässe. Die Geräte zur Durchleitung elektrischer Energie (Ausgenommen Messplätze, Wandlerplätze und Einspeisefelder in Anschlußschränken) sind nicht Plombierbar. Berniebalu - Elektromanagement nimmt ausschließlich Anschlüsse in bereits "gezählten" Stromversorgungsbereichen vor. Zum Anschluß in ungezählten Bereichen der Stromversorgung ist die Beauftragung eines örtlich eingetragenen Elektroinstallationsbetriebes durch den Mieter notwendig. Berniebalu - Elektromanagement wird den Vermieter rechtzeitig darauf aufmerksam machen, wenn dies notwendig sein wird. Geeignete plombierbare Anschlußschränke kann Berniebalu-Elektromanagement mit bereitstellen.
6. Service
Eine Bereitschaft wird von uns Montag bis Samstag von 7.00 Uhr bis 17.30 Uhr. Die Kosten für einen Störungseinsatz werden nach Zeitaufwand und Materialeins atz berechnet, zuzüglich Pauschale für Störungseinsatz- An- und Abfahrt. Eine Bereitschaft und Arbeiten außerhalb der Dienstzeit sind nach Vereinbarung möglich. Auf Wunsch können wir Ihnen dafür eine Ruf- oder auch Vor- Ort Bereitschaft anbieten. Pro Rufbereitschafts- Tag berechnen wir eine Grund-Pauschale. Die Zuschläge für Arbeiten außerhalb der Dienstzeit betragen an Werk- und Samstagen 50%, für Nachtarbeit ab 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr und an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen 100% des Stundenverrechnungssatzes. Der Stundenverrechnungssatz beträgt Euro 35,- Netto. Dem Vermieter, Berniebalu - Elektromanagement ist aus Sicherheitstechnischen Gründen jederzeit der ungehinderte Zugang zu den gemieteten Objekten zu ermöglichen.
7. Genehmigungen und Gestattungen
Gestattungen und Genehmigungen für den Standort der Betriebsmittel und der Leitungswege (während der gesamten Bereitstellungszeit) liegen, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, in der Verantwortung des Mieters und Auftraggebers. Kosten für Aufbau-, Abbau- oder Umbau- Zeiten welche durchAnordnungen weisungsbefugter Dritter entstehen trägt der Mieter.
8. Haftung des Mieters
Die gemieteten Betriebsmittel und Anlagenteile sind durch Berniebalu - Elektromanagement nicht versichert. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung des Mietobjektes. Er haftet auch für Schäden, welche Dritten während der Mietzeit durch die Mietobjekte (Beisp.: Verkehrsunfall durch umgeworfenen Verteilerschrank.)entstehen. Der Vermieter behält sich die Forderung nach einer Sicherheitsleistung in der Größenordnung des Wiederbeschaffungswertes der überlassenen Geräte vor, wenn der Mieter keinen Nachweis über eine ausreichende "Versicherung bei Verlust oder Beschädigung" zum Übergabezeitpunkt vorlegen kann. Dazu gehört auch der Nachweis über die Vermeidung von Haftungsausschlüssen durch den Versicherer.
(z.B. Einsatz eines Bewachungsunternehmens während der Nachtstunden etc.)
9. Haftung des Vermieters
Vertragliche und deliktische Haftung des Vermieters gegenüber dem Mieter wird auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Hiernach haftet der Vermieter für eine grob fahrlässige bzw. vorsätzliche Schadensverursachung durch seine leitenden Angestellten oder die Erfüllungsgehilfen. Folgeschäden, die der Mieter oder ein Dritter infolge der Verzögerung der Lieferung, während der Mietdauer, notwendig werdender Reparaturen des Mietobjektes oder der damit verbundenen Ausfallzeiten erleidet, übernimmt der Vermieter nicht. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Überlassung des Mietobjektes) haftet der Vermieter für jedes schuldhafte Verhalten. In diesen Fällen ist die Haftung des Vermieters auf den Ersatz des dem Mieter entstandenen vertragstypischen Schadens, der bei Vertragsabschluß für den Vermieter voraussehbar war, beschränkt.
10. Haftung für Stromausfall bzw. Wasserlieferung und Wasserqualität
Der Vermieter haftet nicht für Schäden sowie Vermögensfolgeschäden, welche durch Stromausfall oder Wassermangel sowohl in der Versorgung durch den Wasser- bzw. Energieversorger, als auch in den vermieteten Anlagenteilen entsteht. Sollte ein Ausfall durch Überlastung in der von Berniebalu - Elektromanagement berechneten Versorgungsanlage entstehen, so ist der dazugehörige Störungseinsatz kostenfrei. Dies gilt nur für den Ausfall von Hauptverteilungsleitungen und Einspeisungen innerhalb der vermieteten Anlage. Verteilerschränke, welche nicht im Zuge der Hauptversorgungsanlage angeschlossen werden, gelten als kundeneigenes Betriebsmittel. Störungseinsätze an kundeneigenem Material sind in jedem Falle kostenpflichtig. Kosten dafür trägt der Mieter der Stromversorgungsanlage, darum kann ein Auftrag dafür ausschließlich von ihm erteilt werden. Er ist berechtigt diese Kosten von seinem Vertragspartner einzufordern.
Berniebalu- Elektromanagement vermietet auch Wasserversorgungsanlagen, jedoch obliegt die Wasserqualität der Verantwortung des Veranstalters. Die Betriebsmittel sind frei von grobem Schmutz und werden nach bestem Wissen und Gewissen sauber geahalten und sind in jedem Fall Trinkwassergeeignet. Spülungen der Anlage um Trinkwasserqualität zu erlangen bzw zu erhalten liegen in der Verantwortung des Veranstalters.
11. Technische Voraussetzungen
Der Mieter sorgt für ungehinderten Zugang für die Firma Berniebalu - Elektromanagement, zu den geplanten Speisepunkten, sowie zu den Vorsicherungen dieser Speisepunkte um ein konkretes Angebot zu erstellen und um während des Betriebes eine Störungsbehebung ohne Zeitverzögerung durchführen zu können. Die Selektivität der Vorsicherungen für die Speisepunkte gegenüber vorgeschalteten Sicherungen ist der Firma Berniebalu - Elektromanagement durch geeignete technische Unterlagen, wie Schaltplänen oder Leitungsplänen vor Erstellung des Angebotes nachzuweisen. Bei übersichtlichen Anlagen genügt eine Besichtigung durch Berniebalu-Entertainment als Nachweis vor Erstellung des Angebotes. Der Mietpreis für den oben Vereinbarten Umfang und Zeitraum ist ein Nettobetrag, ohne Abzug zahlbar und beträgt inklusive Auf und Abbau:
Wird je Veranstaltung gesondert vereinbart
Der Vermieter erklärt daß er als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit ist. Der Mieter trägt die Umsatzsteuer wenn Diese dennoch aus welchen Gründen auch immer trotzdem anfallen würde. Aus diesem Grund behält der Mieter den über den Nettobetrag hinausgehenden ggf. anfallenden Umsatzsteuerbetrag ein und führt ihn ggf. bei notwendiger Fälligkeit an das Finanzamt ab.
Rechtliche Information
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Rechtliche Information bezüglich der in unseren Verteilerschränken vorhandenen Energiezählern.
Energiezähler (Stromzähler) die nicht geeicht und beglaubigt sind dürfen nicht zu Verrechnungszwecken eingesetzt werden. Der Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, welche von den Ordnungsbehörden mit Bußgeld geahndet werden kann.
Unsere Energiezähler sind nicht geeicht, somit stellen abgelesene Werte lediglich annähernd den Verbrauch dar. Trotzdem lassen sich recht genaue und gerechte Schätzungen damit realisieren. Dem Verbraucher sollte aus diesem Grunde vom Veranstalter schriftlich mitgeteilt werden daß der Energieverbrauch auf seiner Veranstaltung geschätzt wird. Eine Abrechnung nach Zählerstand darf nicht erfolgen.
Nachtwache mit Hund für Ihre Veranstaltung
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Für Ihr Event oder Ihre Veranstaltung vermitteln wir Ihnen bei Bedarf auch eine kostengünstige, fachlich ausgebildete nächtliche Bewachung auf Selbständigenbasis für Ihre Veranstaltung.
Geprüfte Fachkraft f. Schutz & Sicherheit für Sicherheit nach § 34a der Bewachungsverordnung.
Eine bezahlbare Sicherheit auf die in heutiger Zeit kein Veranstalter mehr verzichten sollte.
Gerade für den kleineren Markt oder Festplatz eine echte Alternative. Wirkungsbereich: Hamburg, Lübeck, Kiel, Kreise Stormarn, Bad Segeberg, Ostholstein
Größtmögliche Sicherheit für Ihre Ware, Ihre Werkzeuge und Ihr Equipment sowie desgleichen Ihrer Aussteller und Schausteller.
Auch für bestimmte Zeiträume auf Baustellen, Firmenplätzen oder kurz vor Einzug in das neue Eigenheim ist zum Schutz Ihrer hochwertigen Einrichtung ist eine Nachtwache empfehlenswert.
Immer dann wenn kurzfristig Werte über Nacht im Freien gelagert oder aufgestellt werden oder dann wenn ein Einbruch wirkungsvoll abgeschreckt werden soll.
Gern stellen wir den Kontakt her.